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FRAGEN & ANTWORTEN

Welche Personen sind kraft Gesetz von Rezeptgebühren befreit?

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  • Pensionisten mit Anspruch auf Ausgleichszulage bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss mit Ergänzungszulage

  • Patienten mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten z. B. Hepatitis, Aids, ... (jedoch nur in Bezug auf die mit der anzeigepflichtigen Krankheit einhergehenden, notwendigen medizinischen Versorgung)

  • Zivildiener und deren Angehörige

  • Asylwerber

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Benötige ich noch einen Überweisungsschein?

 

Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein Überweisungsschein nach wie vor notwendig. Den Überweisungsschein wird Ihnen Ihr Arzt aushändigen. Sie legen ihn gemeinsam mit Ihrer e-card dem Vertragspartner, an den Sie überwiesen wurden, vor.

 

 

Was muss ich tun wenn ich beim Arzttermin meine e-card vergessen habe?

 

Die e-card sollten Sie wie eine Kredit- oder Bankomatkarte immer mitführen, sie ist beim Vertragsarzt immer vorzuzeigen. Falls sie wirklich nicht griffbereit ist, ist die ärztliche Behandlung zwar nicht behindert, Sie müssen aber dem Arzt jedenfalls Ihre Versicherungsnummer nennen. Er kann damit online Ihren Versicherungsstatus abfragen. Wichtig ist, dass Sie die e-card jedenfalls nachbringen, eventuell bei einem Folgebesuch in diesem Quartal. Ohne Bestätigung der e-card kann der Arzt nicht verrechnen. Wird die Karte nicht nachge- bracht, wird der Arzt eine Privatrechnung ausstellen müssen, für welche die SGKK aber keinen Kostenersatz leisten kann.

 

 

Welche Personen können einen Krankentransport in Anspruch nehmen?

 

  • Sie sind Versicherte/r (oder mitversicherte/r Angehörige/r) der NÖGKK oder anderer Kostenträger (z.B. BVA, VAEB, KFA, SVA).

  • Sie sind gehunfähig erkrankt und auf Grund Ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen (auch nicht mit einer Begleitperson).

  • Sie benötigen somit auf dem Weg vom und zum Rettungswagen Unterstützung durch Sanitäter.

  • Während der Fahrt ist die Möglichkeit einer sanitätsdienstlichen Versorgung für sie gegeben.

  • Ihr Transport kann nicht mit einem PKW oder Taxi durchgeführt werden. Ihnen wurde ein medizinisch begründeter ärztlicher Transportauftrag ausgestellt.

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Was ist ELGA?

 

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) stellt eine elektronische Vernetzung der ELGA-Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, die verteilt im Gesundheitswesen entstehen, her. ELGA ist somit ein Informationssystem, das allen ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern sowie den berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern, z.B. Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Spitälern und Pflegeeinrichtungen, den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht. Mit ELGA werden in Österreich stationäre Einrichtungen wie z.B. Spitäler, niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken und Pflegeeinrichtungen, also die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, flächendeckend vernetzt.

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Für Fragen steht Ihnen die ELGA-Serviceline unter der Tel.Nr. 050 124 44 11 zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.elga.gv.at 

Hier nun auch der Informationsflyer zum Downloaden: ELGA

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